Tempo 30 gilt künftig auch auf der Windmühlenstraße in Hänigsen

Die Gemeinde Uetze erweitert die bestehende Tempo-30-Zone. Die Vorfahrtsregelung auf der Windmühlenstraße bleibt bestehen.
Hänigsen. Die Windmühlenstraße in Hänigsen wird in die bestehende Tempo-30-Zone aufgenommen. Die Gemeinde Uetze will die entsprechende Beschilderung zeitnah aufstellen. Die Erweiterung geht unter anderem auf einen Wunsch des Ortsrates Hänigsen zurück.
Tempo-30-Zone wird deutlich größer
Aus Richtung der Landesstraße 311 am Burgdorfer Berg beginnt die Tempo-30-Zone künftig kurz nach der Einmündung in die Windmühlenstraße. Von Westen kommend reicht die Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Kreisverkehr an der Liegnitzer Straße und dem Mühlenweg.
Nach Angaben der Gemeinde Uetze entsteht damit die flächenmäßig größte Tempo-30-Zone innerhalb der Ortschaften der Gemeinde Uetze.
An den bisherigen Vorfahrtsregelungen ändert sich nichts. Die Windmühlenstraße bleibt weiterhin vorfahrtsberechtigt.
